Analyse der Artenschutzprogramme für Pflanzen in Deutschland

Kontext

Der weltweite Verlust an biologischer Vielfalt ist in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend in das öffentliche Bewusstein gerückt und wird als solcher nicht mehr bezweifelt. Diesen Trends entgegenzuwirken, gehört zweifelsohne zu den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht nur eine ethische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt in ihrer jeweiligen lokalen und regionalen typischen Ausprägung. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz, in den jeweiligen Landesgesetzen und in der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) verankert.
In Schutzprogramme für bestimmte Pflanzenarten oder Artengruppen wird seitens der Bundesländer und ihren Naturschutzverwaltungen, seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes und der Forschung bundesweit ein erheblicher Aufwand an Finanzmittel und Arbeitsleistungen erbracht. Nach drei Jahrzehnten Rote Liste und der Bestandsbeobachtung gefährdeter Arten ist es demzufolge notwendig, die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen zu bilanzieren, die Hintergründe von Erfolgen sowie die Ursachen von Misserfolgen aufzuzeigen und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen neue, erfolgsorientierte Handlungsprioritäten für die zukünftige Entwicklung gesetzt werden.

Ziel der Fachtagung war es

  • den Stand der bisherigen Artenschutzprogramme und ihre Umsetzung in den verschiedenen Regionen Deutschlands darzustellen,
  • die Ergebnisse dieser Programme zusammenzufassen,
  • eine bewertende Zusammenschau der bisherigen Evaluierungen der Träger von Artenschutzprogrammen zu liefern,
  • daraus ableitend handlungsorientierte Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Umsetzung zu entwickeln (siehe "Augsburger Resolution"),
  • den Austausch zwischen den Personen zu fördern, die zu Artenschutzprogramme arbeiten.

Im ersten Teil der Fachtagung wurde eine Übersicht der unterschiedlichen Artenschutz-programme vorgenommen, um darauf aufbauend diese Programme zu bewerten und Empfehlungen vorzunehmen. Der zweite Teil der Tagung war sehr stark umsetzungs-orientiert gestaltet wobei in mehreren Workshops ausführliche Diskussionsrunden stattfanden. Die Vorträge und die Ergebnisse der Diskussion über Möglichkeiten zur Verbesserung des Handlungsrahmen für botanischen Artenschutz ("Augsburger Resolution") wurden in der BfN-Schriftenreihe für Vegetationskunde Heft 36 veröffentlicht.