Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten bei Klimaschutzmaßnahmen - ein Handlungsleitfaden

Kontext

Gemäß den grundlegenden Zielen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), welche in ihrem Artikel 2 erklärt sind, sollten Ökosysteme - als die Grundlage menschlichen Lebens - in die Lage versetzt werden auf natürliche Weise auf Klimaveränderungen zu reagieren. Klimaschutzmaßnahmen, welche unter der UNFCCC und des Kyoto-Protokolls ergriffen werden können, umfassen Aktivitäten wie Aufforstung, Wiederaufforstung, Wiederbepflanzung und Management von Wald-, Acker- und Weideland. Die genannten Maßnahmen können eine nachteilige Auswirkung auf die Biodiversität haben, aber gleichzeitig wohnt ihnen auch ein großes Potenzial zur Erhaltung von Biodiversität inne.
Daher können die oben genannten Maßnahmen, je nach ihrer konkreten Ausgestaltung, gleichzeitig zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und ihres Kyoto-Protokolls, sowie des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) beitragen. In einem Versuch diese Synergismen zu erreichen hat die Vertragsstaatenkonferenz (COP 6 der CBD) zu verstärkter Zusammenarbeit zwischen den beiden Konventionen aufgerufen,

  • insbesondere in den Feldern Einfluß des Klimawandels auf die biologische Vielfalt, einschließlich der Biodiversität in Wäldern.
  • Die Einbeziehung biodiversitätsrelevanter Überlegungen in die Umsetzung der UNFCCC und ihrer Kyoto-Protokolls