Weitere internationale Umweltabkommen

Auf globaler Ebene ist die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) nicht das einzige internationale Umweltabkommen, sie hat in diesem Sektor aber die Führungsrolle. Mit anderen Umweltkonventionen ist sie über Kooperationsabkommen, gemeinsame Arbeitsgruppen oder abgesprochene Aufgabenverteilungen verbunden.

IPBES

Das 2012 neu ins Leben gerufene zwischenstaatliches Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen IPBES (Intergovernmental Platform for Biodiversity and Ecosystem Services) soll politischen Entscheidungsträgern zuverlässig unabhängige, glaubwürdige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität zur Verfügung stellen, damit diese gut informierte Entscheidungen zu ihrem Schutz treffen können.

Der Sitz des internationalen IPBES-Sekretariats wurde nach Bonn vergeben. IPBES unterhält eine eigene Informationsseite, über Aktivitäten in Deutschland und Beteiligungsmöglichkeiten für Wissenschaftler informiert das Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung.

Ramsar Konvention

Das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971), insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, dient dem ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität.

 

Beziehung zur CBD:

Die Ramsar Konvention übernimmt für die CBD viele Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm zur Biodiversität von Binnengewässern. Die formale Verbindung zwischen den beiden Abkommen ist über ein Kooperationsabkommen und einen gemeinsamen Arbeitsplan geregelt.

Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung - UNCCD

Die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (United Nations Convention to Combat Desertification - UNCCD), mit Sitz des Sekretariats in Bonn, wurde 1994 in Paris beschlossen und trat am 26. Dezember 1996 in Kraft. Sie zählt 193 Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland und die Europäische Union.

Die Vertragsstaaten haben sich völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die schonende und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen der Erde (Wasser, Boden und Vegetation), in von Desertifikation bedrohten Gebieten, zu fördern, um somit ihrer Zerstörung vorzubeugen. Dabei soll der Lebensstandard der Bewohner dieser Gebiete beibehalten, bzw. verbessert werden, womit die Konvention neben dem Schutz der Umwelt auch die Armut in den betroffenen Ländern bekämpft.

Zusammenarbeit der UNCCD mit der CBD

Die Konvention über die Biologische Vielfalt ( CBD), die Klima- Rahmenkonvention ( UNFCCC) und die UNCCD werden zu den so genannten Rio-Konventionen zusammengefasst, da sie auf Initiativen während der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahr 1992 zurückgehen. Zusätzlich zu der Zusammenarbeit dieser drei Konventionen in der Joint Liasion Group existiert seit 2001 auch eine Kontaktgruppe zwischen der UNCCD und der CBD, zur Förderung der Kooperation dieser beiden Umweltkonventionen.

Klimarahmenkonvention - UNFCCC

Das Klimarahmenabkommen der Vereinten Nationen, mit Sitz des Sekretariats in Bonn, (United Nations Framework Convention on Climate Change- UNFCCC) hat sich zum Ziel gesetzt, Konzentrationen der atmosphärischen Treibhausgase auf einem Niveau zu stabilisieren, welches keine Gefahr für unser Klimasystem darstellt. Bei der Verwirklichung dieses Ziels soll darauf Rücksicht genommen werden, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht beeinträchtigt wird und Ökosysteme sich langsam an die Veränderungen anpassen können, ohne geschädigt zu werden.
Das Abkommen wurde 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet und zählt mittlerweile 195 Vertragsstaaten. Im Rahmen des Klimarahmenabkommens wurden das Koyoto Protokoll und Regelungen zur Etablierung eines REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation) erarbeitet.

Zusammenarbeit der UNFCCC mit der CBD

Sowohl Klimaänderungen, als auch Maßnahmen des Klimaschutzes haben einen Einfluss auf die biologische Vielfalt. Aus diesem Grund wurde innerhalb der Konvention über die Biologische Vielfalt ( CBD) ein Programm entwickelt, welches sich speziell mit dem Thema Klimawandel und Biodiversität befasst. Folglich wäre ein konsequenter Ausbau der Kooperation zwischen UNFCCC und CBD, zusätzlich zu der Joint Liasion Group der Rio-Konventionen (CBD, UNFCCC und die Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation- UNCCD) sehr wichtig. Im Bereich des großflächigen Anbaus von Energiepflanzen können z.B. den positiven Klimaeffekten negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt entgegenstehen.

Bonner Konvention

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention 1979) dient dem Schutz wandernder Tierarten in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet (Convention on Migratory Species - CMS).

 

Beziehung zur CBD:

Wandernde Tierarten sind oft auf Schutz in verschiedenen Staaten angewiesen, z.B. in ihren Brutgebieten, an Rastplätzen während ihres Zuges und in ihren Überwinterungsgebieten. Sowohl für die CMS als auch für den ganzheitlichen Schutzansatz der CBD ist grenzüberschreitende Kooperation in Schutzbemühungen daher ein wesentlicher Aspekt.
Im Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten der CBD gibt es viele Berührungspunkte zur CMS, ebenso im Programm zum Schutz der Biodiversität der Meere, denn viele marine Arten wandern über erhebliche Strecken, sowohl in nationalen Hoheitsgewässern, als auch in internationalen Gewässern. Die formale Kooperation zwischen CBD und CMS ist in einem Kooperationsabkommen und gemeinsamen Arbeitsplan festgelegt.

Washington das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - CITES

Am 3. März 1973 wurde in Washington das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna - CITES), verabschiedet und trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Bis heute haben 178 Staaten die Konvention unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Das CITES Sekretariat hat seinen Sitz in Genf in der Schweiz.
Obwohl der Schutz von Wildtieren und -pflanzen vor Übernutzung und Ausbeutung durch den internationalen Handel im Vordergrund des Übereinkommens steht, handelt es sich bei CITES streng genommen um keine Umweltkonvention, sondern ein Handelsabkommen. Dahinter steckt der Gedanke, dass die nachhaltige Nutzung wildlebende Tier- und Pflanzenarten einen Rückgang ihrer Individuenzahlen verhindert und die Arten somit vor dem Aussterben schützt. Folglich stehen diese Arten auch zukünftigen Generationen noch als natürliche Ressourcen zur Verfügung.
Etwa 29.000 Pflanzen und 5.000 Tierarten werden in den 3 Anhängen der Konvention als sogenannte CITES Arten aufgelistet, wodurch ihre Handelsmengen beschränkt wurden.

Zusammenarbeit zwischen CITES und CBD

Als ihr drittes Ziel nennt CITES die Erhaltung der Biodiversität, wodurch eine Zusammenarbeit mit der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) nötig wird. Der unregulierte Handel mit lebenden Tieren und aus ihnen gewonnenen Produkten ist eine wichtige Ursache für den Rückgang der Biodiversität. Erfolgreiche Bestimmungen unter CITES dienen somit auch direkt der Umsetzung der CBD. Gemeinsam mit dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS), der Ramsar Konvention, dem internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) und der Welterbekonvention der UNESCO (WHC) kooperieren die CITES und die CBD in der Liaison Group of Biodiversity-related Conventions. Zwischen CBD und CITES gibt es eine Kooperationserklärung.

Afrikanisch eurasische Wasservogel Abkommen (AEWA)

Im Rahmen der Bonner Konvention (CMS), welche sich für den Schutz von am Boden, im Wasser oder in der Luft wandernde Tierarten einsetzt, wurde die Notwendigkeit einer Übereinkunft über den Schutz von wandernden Wasservögeln diskutiert. In Folge dessen wurde 1988 das afrikanisch eurasische Wasservogel Abkommen (AEWA) verabschiedet.
Bis heute haben 71 Staaten, darunter Deutschland und die Europäische Union, dieses internationale Abkommen unterschrieben und sich dadurch verpflichtet, die im AEWA Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen innerhalb ihrer Staatsgrenzen durchzuführen.
Durch diese Maßnahmen sollen nicht nur die Vögel, welche im Laufe ihrer Wanderungen mehrere Staatsgrenzen überqueren, geschützt werden, sondern auch im Laufe ihres Zuges aufgesuchte Habitate.

Momentan werden 255 Arten durch die Konvention geschützt, welche von Feuchtgebieten abhängig sind. Das AEWA Sekretariat hat seinen Sitz in Bonn.

Beziehung zur CBD:

Wandernde Wasservogelarten sind in ihrem Lebenszyklus auf Schutz im Brutgebiet, auf Rastplätzen und im Überwinterungsgebiet angewiesen. Erfolgreiche grenzüberschreitende Vereinbarung unter AEWA dienen somit auch den CBD-Zielen und der Umsetzung des CBD-Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten.

Berner Konvention

Am 19. September 1979 wurde von den europäischen Umweltministern in Bern das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume verabschiedet.
Dieses Abkommen regelt vor allem den Schutz gefährdeter und empfindlicher Arten durch die Beschränkung ihrer Entnahme und Nutzung. Zusätzlich verpflichteten sich die Vertragsstaaten zum Schutz der Habitate dieser Arten. Bis heute haben 50 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter auch Deutschland, die Europäische Union und vier afrikanische Staaten, welche in den Wintermonaten von europäischen Zugvögeln aufgesucht werden.

Etwa 700 Pflanzenarten und 710 Tierarten werden von der Konvention als stark gefährdet eingestuft. Diese sind in Anhang I und Anhang II aufgelistet und unter strenge Artenschutzvorschriften gestellt worden. Zusätzlich werden im Anhang III 567 weitere Tierarten als gefährdet genannt, welche nur in Ausnahmefällen gejagt oder anderweitig genutzt werden dürfen.

Auf der Grundidee der Berner Konferenz, dem Schutz wild lebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume durch eine Zusammenarbeit der europäischen Staaten, wurden die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 aufgebaut.

Beziehung zur CBD:

Die Berner Konvention schützt verschiedene Habitate und Arten in Europa und hat damit Anknüpfungspunkte zu vielen thematischen Arbeitsprogrammen der CBD, z.B. zur Biodiversität von Bergökosystemen, Binnengewässern oder Küsten. Sie dient somit zur regionalen Umsetzung der CBD.