Strukturen der CBD

Die CBD hat für verschiedene Aufgaben ihrer Arbeit Gremien gebildet, die in bestimmten Abständen tagen oder durchgängig arbeiten. Zu den wichtigsten dieser Gremien gehören:

Vertragsstaatenkonferenz - Conference of the Parties (VSK-COP)

Die Vollversammlung von Vertretern aller CBD-Mitgliedsstaaten ist das höchste beschlussfassende Gremium. Sie tagt in der Regel alle zwei Jahre, legt Beschlüsse und Arbeitsprogramme fest, teilt das Budget zu und gibt Handlungsanweisungen an alle anderen CBD-Gremien. Ihre Verhandlungen sind für Beobachter zugänglich. Der jeweils ausrichtende Staat einer COP ist bis zur nächsten COP in besonderer Weise für die Unterstützung der CBD verantwortlich und hat die sog. COP-Präsidentschaft inne. An den Vertragsstaatenkonferenzen nehmen als stimmberechtigte Teilnehmer Delegierte der Mitgliedsstaaten teil und als nicht stimmberechtigte Beobachter Vertreter von NGO´s, indigenen Organisationen, der Wirtschaft, Nichtvertragsstaaten und von UNO-Sonderorganisationen (z.B. UNESCO). Die letzten Vertragsstaatenkonferenzen fanden statt in:

COP 1    Nassau/Bahamas (1994)
COP 2    Jakarta/Indonesien (1995)
COP 3    Buenos Aires/Argentinien (1996)
COP 4    Bratislava/Slowakei (1998)
COP 5    Nairobi/Kenia (2000)
COP 6    Den Haag/Niederlande (2002)
COP 7    Kuala Lumpur/Malaysia (2004)
COP 8    Curitiba/Brasilien (2006)
COP 9    Bonn/Deutschland (2008)
COP10   Aichi-Nagoya/Japan (2010)
COP11   Hyderabad/Indien (2012)
COP 12  Pyeongchang/Korea (2014)
COP 13 Cancun/Mexiko (2016)
COP 14 Sharm el Sheikh/Ägypten (2018)

Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice - SBSTTA

Die SBSTTA ist das wissenschaftlich-technische Nebenorgan der CBD. Wie bei COP sind auch bei SBSTTA Vertreter aller Mitgliedsstaaten geladen. Sie ist eine permanente Einrichtung der CBD und für Beobachter zugänglich. Die Tagungen finden zumeist zweimal zwischen den COP statt. SBSTTA berät die COP und bereitet Beschlüsse in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht vor.

Subsidiary Body on Implementation - SBI

SBI ist das beratungspolitische Nebenorgan der CBD. Wie bei COP sind auch bei SBI Vertreter aller Mitgliedsstaaten geladen. SBI ist eine permanente Einrichtung der CBD und für Beobachter zugänglich. Die Tagungen finden zumeist einmal zwischen den COP statt. SBI berät die COP und bereitet Beschlüsse im Hinblick auf die politische Umsetzung vor.

Sekretariat

Das Sekretariat der CBD hat seinen Sitz in Montreal und ist für die administrativen Aufgaben innerhalb der CBD zuständig. Es bereitet Sitzungen der anderen CBD-Gremien vor, dokumentiert diese und pflegt den internationalen CHM der CBD. Es wird von einem Exekutivsekretär geleitet, der die CBD auch als ihr höchster Funktionär nach außen hin vertritt, z.B. gegenüber der Vollversammlung der Vereinten Nationen oder anderen Umweltabkommen.

Arbeitsgruppen

Die COP kann dauerhafte oder zeitlich befristete Arbeitsgruppen mit konkreten Mandaten einrichten, z.B. zur Überwachung der Implementierung der CBD, zur Umsetzung bestimmter Artikel oder zur Ausarbeitung eines bestimmten Arbeitsprogramms. Die COP gibt den Arbeitsgruppen die Aufgabenstellung vor und diese berichten jeweils bei der folgende COP über Fortschritte. Auch zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen sind alle Mitgliedsstaaten eingeladen und Beobachter zugelassen.

Expertengruppen (Ad Hoc Technical Expert Groups - AHTEG)

Je nach Bedarf kann die COP thematische Expertengruppen einberufen, die entlang eines konkreten Mandats in vorgegebenem Zeitraum Antworten erarbeiten und der COP vorlegen sollen. Die Vertragsstaaten und Beobachterorganisationen können Experten nominieren, das Sekretariat stellt dann eine ausgewogene Gruppe zusammen, oft nicht mehr als 40 Teilnehmer. Die Gruppensitzungen sind nicht offen zugänglich, die Expertengruppen sind keine permanenten Gremien der CBD.

Clearing-House Mechanismus (CHM)

Der CHM stellt das zentrale Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem der CBD dar, in dem Zugang zu allen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der CBD gewährt werden soll. Auf globaler Ebene pflegt das CBD-Sekretariat den CBD-CHM in fünf UN-Sprachen, auf dem z.B. alle Beschlüsse aller bisherigen COPs abrufbar sind, Informationen über die Mitgliedsstaaten vorliegen und deren nationale Biodiversitätsstrategien einsehbar sind, oder auch die Hefte der CBD-eigenen Publikationsreihe herunter geladen werden können. Durch Artikel 18.3 verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten der CBD, einen eigenen nationalen CHM in ihrer jeweiligen Landessprache zu unterhalten und dort auch Informationen über die nationale Umsetzung zugänglich zu machen.

Nationale Umsetzung

Die CBD erkennt das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten über ihre jeweilige biologische Vielfalt an, insofern sind die Staaten selbst für die Umsetzung der CBD verantwortlich. Durch Ratifizierung der CBD haben sich die Staaten zur Umsetzung verpflichtet, u.a. durch die Ausarbeitung einer National Biodiversitätsstrategie. Über den Erfolg der Umsetzung müssen die Staaten in regelmäßigen Abständen durch Nationale Berichte Rechenschaft ablegen. Diese Berichte sind öffentlich einsehbar. Um insbesondere Entwicklungsländer bei der Umsetzung der CBD zu unterstützen, wurde 1991 innerhalb der Weltbank die Globale Umweltfazilität (Global Environmental Facility - GEF) gegründet.

Finanzierung

Um die zahlreichen Aufgaben, welche sich durch die Umsetzung der Biodiversitätskonvention und der Klimarahmenkonvention stellen, bewältigen zu können, sind erhebliche Finanzmittel von nöten. Aus diesem Grund ist 1994 ein Finanzierugsmechanismus, die sogenannte Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility - GEF) als weltweites Umweltfinanzierungsinstrument eingerichtet worden, deren Mittel treuhänderisch von der Weltbank verwaltet werden. Der Fond wird in regelmäßigen Abständen von der internationalen Staatengemeinschaft mit Geldmitteln versehen.